Tatsachen hören nicht auf zu existieren, nur weil sie ignoriert werden.

Warum Fonds Sicherheit durch Risikostreuung

FAQ - Fragen & Antworten

Häufige Fragen zum UnternehmerDepot über Deutsche Unternehmer Versorgung

In einer Welt, in der finanzielle Sicherheit und Wohlstand zentrale Ziele darstellen, bieten Investmentfonds und Aktien eine strategische Möglichkeit, Ihr Vermögen effektiv zu mehren. Diese Anlageformen eröffnen Wege, um von den Wachstumspotenzialen der globalen Märkte zu profitieren und gleichzeitig Ihr Portfolio diversifiziert und risikobewusst zu gestalten.

Ihr Geld wird ausschließlich in Investmentfonds investiert, die als Sondervermögen gelten. Das bedeutet: Im Falle einer Insolvenz der Depotbank oder der Kapitalverwaltungsgesellschaft bleibt Ihr Vermögen geschützt – es gehört weiterhin Ihnen.

Ja, insbesondere bei einem langfristigen Anlagehorizont sind Investmentfonds eine sehr effiziente Möglichkeit, Vermögen aufzubauen. Durch breite Streuung und die Chance auf attraktive Renditen können sie ein wichtiger Baustein Ihrer privaten Altersvorsorge sein.

Sie entscheiden selbst über Einzahlungen, Anpassungen oder Entnahmen. Es gibt keine festen Laufzeiten oder vertraglichen Bindungen. Auch Sparraten lassen sich jederzeit anpassen oder pausieren.

Fondsanteile können in der Regel börsentäglich verkauft werden. Der Verkaufserlös wird meist innerhalb von zwei bis drei Bankarbeitstagen auf Ihr Referenzkonto überwiesen.

Banken verkaufen häufig hauseigene Produkte. Als unabhängiger Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO greifen wir auf über 13.000 Fonds zu und beraten ohne Interessenkonflikte – individuell, transparent und auf Augenhöhe.

Lebensversicherungen sind unflexibel, intransparent und verursachen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten. Im Gegensatz dazu ist Ihre Fondsanlage jederzeit verfügbar, transparent und deutlich renditestärker – ohne auf Garantien zu setzen, die meist teuer erkauft werden.

Wir analysieren regelmäßig eine große Auswahl an Fonds anhand von unabhängigen Kennzahlen, Rankings und Ratings. Zudem achten wir auf wirtschaftliche Stabilität, langfristige Performance und Streuung. Diese Qualitätssicherung übernehmen wir laufend für Sie.

Wir beobachten Ihre Geldanlage aktiv und geben Ihnen Empfehlungen – zum Beispiel bei Umschichtungen oder veränderten Rahmenbedingungen. Sie behalten jedoch stets die Entscheidungsfreiheit.

Markttiming ist schwierig. Erfahrungsgemäß ist der beste Einstiegszeitpunkt meist „so früh wie möglich“. Denn Zeit am Markt ist entscheidender als der perfekte Moment. Wir beraten Sie bei der Wahl des passenden Einstiegsmodells – z. B. über eine gestaffelte Anlage.

Ganz im Gegenteil. Unsere Aufgabe als Finanzanlagenvermittler ist es, komplexe Zusammenhänge für Sie verständlich zu machen und Ihnen eine passende, realistische Anlagestrategie zu empfehlen, die zu Ihrem Wissenstand und Sicherheitsbedürfnis passt.

Jede Geldanlage birgt ein gewisses Risiko. Durch breite Streuung, langfristige Ausrichtung und regelmäßiges Monitoring lässt sich dieses Risiko jedoch deutlich reduzieren. Wir sprechen mit Ihnen offen über Chancen und Risiken – auf Basis Ihrer Risikoneigung.

Tagesgeld bietet Sicherheit, aber keine Rendite. Nach Inflation verliert Ihr Geld real an Wert. Investmentfonds bieten die Chance auf realen Vermögenszuwachs – insbesondere über längere Zeiträume.

Diese Produkte bieten nur scheinbare Sicherheit. Oft bleiben nach Kosten und Inflation kaum reale Zuwächse. Investmentfonds sind flexibler, transparenter und bieten mehr Potenzial – bei klar kalkulierbarem Risiko.

Immobilien können sinnvoll sein – bringen aber auch Risiken wie Mietausfall, Instandhaltungskosten oder Standortabhängigkeit mit sich. Fondsanlagen sind liquide, flexibel und weltweit gestreut – oft als Ergänzung zur Immobilie sogar sinnvoller.

Investmentfonds unterliegen der Abgeltungsteuer auf Erträge. Die Fondsdepot Bank erstellt automatisch alle steuerlich relevanten Unterlagen. Wir helfen Ihnen dabei, die steuerliche Behandlung zu verstehen. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Steuerberater.

Sie können Ihre monatliche Sparrate jederzeit erhöhen, reduzieren oder pausieren – ohne Gebühren oder Kündigungsfristen. Sie behalten volle Kontrolle.

Nein. Sie können Ihre Fondsanteile jederzeit verkaufen. Es gibt keine Mindesthaltedauer.

Nein. Fondsdepots können jederzeit aufgelöst oder verändert werden – ohne Fristen.

Die Kosten hängen von der Anlagesumme, der Laufzeit und dem gewünschten Betreuungsumfang ab. In einem persönlichen Gespräch erarbeiten wir gemeinsam ein transparentes Gebührenmodell, das zu Ihnen passt.

„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht jemand ein wenig schlechter machen und billiger verkaufen kann…“ – John Ruskin.
Unsere Kunden entscheiden sich nicht für den billigsten Weg – sondern für den wertvolleren. Durch Qualität, Verlässlichkeit und fortlaufende Betreuung vermeiden Sie die typischen Fehler privater Anleger.

Eine gute Beratung erkennt man daran, dass sie unabhängig, verständlich, transparent und auf Ihre Ziele ausgerichtet ist. Bei uns steht Ihr Nutzen im Mittelpunkt – nicht ein Produkt.

Natürlich. Sie können bereits mit einem Sparplan ab 25 € oder mit einer kleinen Einmalanlage starten. So lernen Sie das System kennen – ganz ohne Druck.

Sie sehen jederzeit online alle Bewegungen, Entwicklungen und Kosten. Auch wir informieren Sie regelmäßig und stehen für Fragen persönlich zur Verfügung.

Sie erhalten Ihre Zugangsdaten zum digitalen InforManager-Portal der Fondsdepot Bank in den ersten zwei Wochen nach Depoteröffnung. Dort finden Sie alle Auszüge, Bescheinigungen und Depotübersichten – sicher und rund um die Uhr.

Ja. Ein Depot kann auch auf eine GmbH eröffnet werden. Dabei gelten jedoch besondere steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen, die wir im Beratungsgespräch mit Ihnen abstimmen.

Ein Totalverlust ist bei breit gestreuten Investmentfonds sehr unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen, insbesondere bei extremen Marktereignissen. Die Streuung über Hunderte bis Tausende Einzeltitel senkt das Risiko massiv. Dennoch gilt: Kapitalmarktanlagen sind nie völlig risikofrei – wir klären Sie transparent über alle Aspekte auf.

Die Fondsdepot Bank verwaltet Ihr Depot, ist aber nicht Eigentümer der Fondsanteile. Diese gelten als Sondervermögen und sind somit selbst im Insolvenzfall der Bank geschützt.

Ein Fonds selbst kann nicht “pleitegehen” wie ein Unternehmen. Sollte ein Fonds geschlossen oder aufgelöst werden, wird das Vermögen an die Anleger ausgeschüttet oder übertragen. Ihre Anteile sind durch das Sondervermögen ebenfalls geschützt.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrer Bank. Ob Ihre Bank dies akzeptiert, liegt im Ermessen des jeweiligen Kreditinstituts. Wir stellen Ihnen auf Wunsch alle nötigen Unterlagen zur Verfügung.

Im Todesfall geht das Depot im Rahmen der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge auf die Erben über. Die Fondsdepot Bank benötigt dazu eine Kopie der Sterbeurkunde und des Erbscheins oder Testaments. Das Depot kann dann auf die Erben übertragen oder aufgelöst werden.

Fondsanteile gelten als Kapitalvermögen und unterliegen im Erbfall der Erbschaftsteuer. Es gelten jedoch hohe persönliche Freibeträge – z. B. 500.000 € für Ehepartner und 400.000 € pro Kind. Die steuerliche Behandlung sollte im Idealfall mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Ja, ein Übertrag zu Lebzeiten ist möglich – entweder als Schenkung oder im Rahmen einer Depotübertragung. Dabei sind die steuerlichen Freibeträge für Kinder (400.000 € alle 10 Jahre) nutzbar. Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung.

Ja, bei der Fondsdepot Bank besteht die Möglichkeit, ein Gemeinschaftsdepot mit dem Ehepartner zu eröffnen. Sie können dabei zwischen zwei Varianten wählen:

  • Oder-Depot: Beide Depotinhaber sind gleichberechtigt, jeder kann allein Verfügungen vornehmen, Transaktionen durchführen und Änderungen beauftragen. Dies ist die in der Praxis gängigste und unkomplizierteste Form.
  • Und-Depot: Hier müssen alle Aufträge und Transaktionen von beiden Depotinhabern gemeinsam autorisiert werden. Diese Variante wird in der Regel dann gewählt, wenn maximale Sicherheit gewünscht ist und keine Handlung ohne Zustimmung des Partners erfolgen soll.

Alternativ kann jeder Ehepartner ein eigenes Depot eröffnen und dem anderen eine umfassende Vollmacht erteilen. So bleibt die Eigentumszuordnung klar getrennt, gleichzeitig kann jedoch der bevollmächtigte Partner ebenfalls handeln.

Ehepartner können entweder ein gemeinsames Gemeinschaftsdepot als Oder- oder Und-Depot führen oder jeweils separate Einzeldepots eröffnen und sich gegenseitig eine Vollmacht einräumen. Durch getrennte Depots nutzen beide Partner optimal ihre steuerlichen Vorteile, insbesondere den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von jeweils 1.000 € pro Person (insgesamt 2.000 € jährlich).

Im Erbfall profitieren Ehepartner zudem vom hohen Erbschaftsteuerfreibetrag in Höhe von 500.000 €, wodurch Vermögensübertragungen weitgehend steuerfrei gestaltet werden können. Die Entscheidung, ob ein Gemeinschaftsdepot oder getrennte Depots sinnvoll sind, hängt von den individuellen Bedürfnissen und der gewünschten Flexibilität ab.

Ja, für jedes Kind kann ein eigenes Depot eröffnet werden. Dadurch kann der jährliche Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Kind genutzt werden. Zusätzlich steht Eltern pro Kind ein Schenkungssteuerfreibetrag von 400.000 € alle zehn Jahre zur Verfügung.

Wichtig: Das Geld muss dem Kind auch wirtschaftlich gehören, d. h. es darf nicht einfach durch die Eltern wieder für eigene Zwecke entnommen werden. Eltern handeln in diesem Fall treuhänderisch für das Kind. Kapitalerträge gehören dem Kind und müssen ggf. auch dort versteuert werden. Bei größeren Beträgen sollte eine Schenkung dokumentiert und steuerlich begleitet werden.

Ein Übertrag von einem Privatdepot auf eine GmbH ist rechtlich möglich, aber steuerlich komplex. Es kann zu einer Versteuerung stiller Reserven kommen. Eine detaillierte Abstimmung mit dem Steuerberater ist zwingend erforderlich.

Auch das ist grundsätzlich möglich – ebenfalls mit steuerlichen Konsequenzen. In der Regel wird der Marktwert als Entnahmewert angesetzt und muss ggf. versteuert werden. Wir empfehlen dringend eine steuerliche Beratung vor einem solchen Schritt.

Fazit

Wer an der Börse erfolgreich sein will, muss die Entwicklungen an den Finanzmärkten zeitnah beobachten und sich täglich umfassend informieren. Wesentlich bequemer und zeitsparender ist es, sich auf die Expertise von Finanzfachleuten zu verlassen.

Sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da!

an der Börse erfolgreich sein

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die konkrete Ausgestaltung einer Kapitalanlage erfolgt im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs nach §34f GewO. Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts.